Schul-Pausenordnung
Pausenordnung
1. Pausen dienen der Erholung und Entspannung zwischen den Unterrichtsstunden. Sie erfüllen ihren Zweck nur dann, wenn sie sinnvoll genutzt werden. Dazu wird empfohlen, dass die Pausen grundsätzlich eingehalten und von den Schülerinnen und Schülern im Freien verbracht werden.
2. Die Pausenzeichen zeigen Beginn und Ende der Pausen an. Alle Schülerinnen und Schüler verlassen
nach Beendigung der Stunde durch die Lehrkraft die Unterrichtsräume bzw. Werkstätten
und begeben sich ohne unnötige Verzögerung in die Pausenbereiche. Die Lehrkraft verlässt als
letzte den Raum, verschließt ihn und sorgt dafür, dass die Schülerinnen und Schüler die Pausenbereiche
aufsuchen.
3. Pausenbereiche
- Die Pausenbereiche sind in der unten aufgeführten Planskizze gekennzeichnet.
- Zu den Pausenbereichen gehören auch die Erdgeschosse der Häuser 1, 2 und 5.
- Die Eingänge zu den Gebäuden und die Treppenaufgänge in den Gebäuden sind freizuhalten.
4. Verhalten
- Die Anordnungen der Lehrkräfte sind zu befolgen.
- Verlässt eine Schülerin oder ein Schüler während der Pausen aus privaten Gründen das
Schulgrundstück, so entfällt der Versicherungsschutz.
- Gebäude und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Aus hygienischen und ästhetischen
Gründen und auch im Sinne einer ökologischen Schule sollte für Sauberkeit im Schulgebäude
und auf dem Schulgrundstück gesorgt werden. Dazu gehört, dass Abfälle grundsätzlich
reduziert und bestimmte Abfälle ganz vermieden werden. Restabfälle gehören in die
dafür aufgestellten Behälter. Jeder sollte sich gerade auf diesem Gebiet ganz persönlich mit
verantwortlich fühlen.
- Das Rauchen und der Konsum alkoholischer Getränke sind gemäß Erlass des Nieders.
MK vom 03.06.05 in der Schule, auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen außerhalb
der Schule grundsätzlich verboten. Dies gilt auch für die Einfahrten in das Schulgelände
sowie die angrenzenden Gehsteige. Schülerinnen und Schülern, die das 18. Lebensjahr
vollendet haben, ist es ausnahmsweise gestattet, auf der durch weiße Linien begrenzten
Fläche neben dem Blockheizkraftwerk zu rauchen.