BAföG

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BAföG

Wenn Eltern ein Studium /Schule nicht finanzieren können, gewährt der Staat ein zinsloses Darlehen (BaFöG). Man kann monatlich bis zu 670 Euro erhalten. Das BAföG-Amt kann das Darlehen teilweise erlassen, wenn man später nicht erwerbstätig ist. Wenn man das Darlehen vorzeitig zurückzahlt, kann ein Teil der Rückzahlung entfallen.

Wer bekommt BAföG?

Ob jemand BAföG bekommt, hängt von einigen Faktoren ab. Die aufgelisteten Ausbildungen sind förderungsfähig:

• Hochschulen (Unis)

• Höhere Fachschulen und Akademien

• Fach- und Fachoberschulklassen, deren Voraussetzung nicht eine abgeschlossene Berufsausbildung ist

• Haupt-, Real- und Gesamtschulen (ab 10. Klasse)

• Gymnasien (ab 10. Klasse)

• Berufsfachschulen (ab. 10. Klasse)

Der Besuch der letzten drei genannten Ausbildungsstätten ist jedoch nur förderungsfähig, wenn man notwendigerweise nicht mehr bei den Eltern lebt, d.h. wenn die Entfernung zu groß wäre etc. Zusätzlich könnte es auch von dem Verdienst der Eltern abhängen d. h. wenn die Eltern zu viel Einkommen haben, könnte es sein, dass man kein BAföG bekommt.

Alter

• Nur wer seine Ausbildung (das Studium) vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen hat, ist BAföG-berechtigt.

• Diese Altersgrenze kann sich allerdings nach oben verschieben, wenn man z.B. Wehrpflicht oder Zivildienst geleistet hat.

Eignung/Leistung

• Nur, wenn erwartet werden kann, dass die angestrebten Ausbildungsziele fristgerecht erreicht werden, hat man Anspruch auf BAföG. Das bedeutet, man muss die Ausbildungsstätte besuchen und bis zur Zwischenprüfung (Vordiplom etc.) alle notwendigen Eignungsnachweise (Scheine) vorlegen.
Wie bekommt man BAföG an der BBS Einbeck?

Es muss am Anfang des Schuljahres beantragt werden. Das Formblatt 2 (gelb) müsst Ihr bei eurem Klassenlehrer am ersten Schultag abgeben. Name und Geburtstag müssen schon eingetragen sein. Dann wird das Formblatt vom Sekretariat bearbeitet und über die Klassenlehrer wieder an Euch zurück gegeben. Nun müsst Ihr es nur noch an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung (Northeim) schicken. Dort wird er bearbeitet und geprüft. Dies kann einige Zeit dauern.


WICHTIG!!!!
Folgeanträge (wenn man mehrjährige Schulformen besucht) sollten im Mai oder Juni bei der BAFöG-Stelle abgegeben werden, damit eine rechtzeitige Bearbeitung gewährleistet ist. Da es sich um einen Folgeantrag handelt, können diese Anträge ohne die gelbe Schulbescheinigung (Formblatt 2) abgegeben werden, müssen aber ansonsten vollständig sein. Falls Ihr den Antrag erst im neuen Schuljahr abgebt, würdet Ihr vorraussichtlich über die Ferien kein Geld bekommen (sondern erst als Nachzahlung später!). Bei Nachfragen kann man sich beim Landkreis Northeim unter 05551 7080 informieren!

Es folgt ein Link zum BAföG-Rechner, der die Höhe des Darlehens nach einige Benutzereingaben berechnen kann: [BAföG-Rechner]

Weiterer Hinweis:

Es besteht die Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler, weitere verschiedene finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten im Einzelfall zu erfragen:

z. B. BaföG / Übergangsdarlehen, Zuschüsse für Fahrtkosten, Nachhilfe, Klassenfahrten, Arbeitskleidung, Bücher, etc.
Ansprechpartnerin: Frau Linneweber (Haus 2, Raum 536) e-mail: linneweber@bbs-einbeck.de Telefon: 05561 / 9493-74